Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine Voraussetzungen.
Laut Ausbildereignungsverordnung vom 21.01.2009 gibt es keine Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen. Frage bei deiner Kammer oder gerne auch bei uns nach, solltest du dennoch irgendwelche Fragen hierzu haben.
Du kannst deinen kostenlosen Termin bei uns hier buchen.
Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:
Die schriftliche Prüfung bei der IHK umfasst ca. 80 Multiple-Choise-Aufgaben nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Dass heißt, dass du bei jeder Frage alle richtigen Antworten korrekt markiert haben müssen. Sonst gilt die gesamte Aufgabe als falsch. Die Anzahl der richtigen Antworten ist bei jeder Frage mit angegeben.
Du hast diesen Prüfungsteil bestanden, wenn du mindestens die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet hast.
Die praktische Prüfung erfolgt gemäß Verordnung entweder als "praktische Durchführung" einer Ausbildungssituation oder als Präsentation. Hier prüft erfahrungsgemäß tatsächlich jede Kammer anders. Einige Kammern beschränken diese Auswahl aus organisatorischen Gründen. Im Anschluss an "deinen Teil" erfolgt ein ca. 15 minütiges Fachgespräch. Alle Details zu deiner praktischen Prüfung in deiner Kammer erfährst du in unserem Seminar.
Ja, jeder Ausbilder, der in einem anerkannten Ausbildungsberuf (IHK oder HWK) ausbilden möchte, muss die Kenntnisse und Fähigkeiten gem. der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen. Ausnahmen dazu sind in §§ 6 und 7 der AEVO geregelt.
Ja, mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach AEVO kannst du diese als Teil 4 deiner Meisterprüfung (IHK/HWK/AMVO) anrechnen lassen.
Jain. In den Zuständigkeitsbereichen der IHKs und HWKs gelten uneingeschränkt das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildereignungsverordnung. Hier gibt es für den Nachweis der „berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“, eine für alle Berufe einheitliche Prüfung, die du bei der IHK oder der HWK ablegen kannst. Für einige Berufsgruppen, wie Steuerberater und Ärzte, gibt es abweichende Regelungen, die über ihre entsprechenden Kammern andere Vorschriften und Regelungen für spezifische Ausbildungen haben.
Die Lerninhalte sind sowohl in der Ausbildereignungsverordnung (kurz AEVO), in Vorgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (kurz BIBB) und z.B. durch den Lehrplan der DIHK vorgegeben. Hiernach richten sich auch die Prüfungen. Unser Seminar basiert auf dem DIHK-Lehrplan - schließlich gehen unsere Teilnehmenden in der Regel bei einer IHK zur ADA-Prüfung.
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist die "berufs- und arbeitspädagogische Eignung", wie der Ausbilderschein im Behördendeutsch heißt, nicht an einen Beruf gekoppelt. Du benötigst zwar zum Ausbildern neben dem Ausbilderschein auch die berufliche und persönliche Eignung - grundsätzliche kannst du allerdings z.B. nach einer Umschulung auch im neu erlernten Beruf ausbilden.
Die Details hierzu lernst du übrigens im Seminar.
Für Diese Frage wird uns regelmäßig im Seminar gestellt. Unsere Empfehlung: Kaufe dir keine weiteren Bücher oder Apps, gucke dir keine YouTube-Videos zur Ausbildereignungsprüfung an und google bzw. promte nicht! Wir bereiten dich nachweislich erfolgreich auf deine Prüfungen vor. Zielgerichtet für deine prüfende Kammer. In der Seminargebühr sind alle Unterlagen, Gesetze und über 300 Übungsaufgaben zur schriftlichen Prüfung bereits enthalten. Du benötigst nichts weiter, um die Prüfungen erfolgreich zu bestehen.
Grundsätzlich ist die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei uns zu schnell für BaFöG. Selbst wenn du im Rahmen deiner Meister-Weiterbildung den Teil IV über BaFöG abrechnen kannst, sind wir erfahrungsgemäß zu schnell.
Wenn das für dich ein Grund ist:
Überleg mal, was dir deine Lebenszeit wert ist?